Amtliche Vermessungen

Als wichtiger Bestandteil des Grundbuches informiert die amtliche Vermessung über Lage, Form und Inhalt der Grundstücke. Die amtlich beglaubigten Originalpläne werden laufend aktualisiert und dienen als unentbehrliche Grundlage bei der Projektierung und Prüfung von Bauvorhaben.

Unser Nachführungsgebiet umfasst folgende Gemeinden mit den zuständigen Sachbearbeitern:

 

Grenzmutation, -rekonstruktion und Gebäudeaufnahmen

Grenzmutation

Möchten Sie ein Grundstück aufteilen oder den bestehenden Grenzverlauf ändern, können Sie dies beim Grundbuchamt veranlassen.

Gerne beraten wir Sie und machen einen Vorschlag, damit Sie Ihr Grundstück nach Ihren Vorstellungen mutieren können.

Ablauf:

  • Entgegennahme des Auftrages durch das Grundbuchamt in der Gemeinde, wo Ihre Parzelle liegt
  • Absprache mit Grundeigentümer
  • Vermessung und setzen der neuen Grenzzeichen
  • Berechnung der Grenzpunkte , Flächenberechnung
  • Nachführung aller Planwerke, Register und EDV - Daten
  • Erstellung der Mutationsakten mit Messurkunde
  • Grundeigentümer unterzeichnet Messurkunde auf dem Grundbuchamt

Kosten:
Die Kosten für die Vermessung eines Grundstückes richten sich nach der Honorarordnung HO 33, welche vom Regierungsrat des Kantons St. Gallen in Kraft gesetzt wurde. Dieser Tarif ist für den Geometer verbindlich. Eine detaillierte Kostenrechnung wird jeweils der Rechnung beigelegt.

Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Richtwert:
Aufteilung eines Grundstückes in 2 Parzellen: ca. CHF 1600.-

Grenzrekonstruktion
Gebäudeaufnahmen
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